Was jedoch die praktische Umsetzung in den Zulieferbetrieben betrifft, so kann man verständlicherweise nachvollziehen, dass dieses Kriterium bei Unternehmern nicht immer die höchste Priorität genießt. Kinderarbeit will natürlich niemand, aber wozu braucht man Gewerkschaften, wenn es in den Zulieferländern bereits einen staatlich festgeschriebenen Mindestlohn gibt, den die Unternehmen auch gern bereit sind zu zahlen (bzw. die Zulieferer darauf aufmerksam gemacht werden, ihn zu zahlen)?
So antwortete auch der Sprecher eines internationalen Konzerns im Anschluß an einen Vortrag über Nachhaltigkeit in der Supply-Chain auf eine Nachfrage, dass es nicht zur Pflicht eines Unternehmens gehöre, für Gewerkschaften zu sorgen.
Doch Sozialstandards kann man sich nicht einzeln aussuchen. Es sind internationale Vereinbarungen (auch wenn China noch nicht alle ratifiziert hat). Sicherlich ist es für Unternehmen ausgeschlossen, die Organisation von Arbeitnehmervertretung und Gewerkschaften selbst in die Hand zu nehmen, aber es darf einer Belegschaft nicht erschwert werden, einen Betriebsrat zu gründen. Darüber hinaus gibt es auch in Ländern wie China mit staatlicher Einheitsgewerkschaft zumindest die Möglichkeiten über separate Arbeitnehmervertretungen zu informieren oder Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.

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